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HI-Tier Meldung

Warum HI-Tier:

Im Falle eines Seuchenausbruchs kann anhand der Meldungen bei HI-Tier jede Ferkelbewegung schnell nachvollzogen werden.

Anleitung zur HI-Tier Meldung:

Bitte klicken Sie hier für die Anleitung zu HI-Tier Meldung

Folgende Daten werden erfasst:

  • Abgebender Betrieb (z.B. Gebr. Stärk GmbH)
  • Aufnehmender Betrieb, d.h. die Eigene VVVO-Nr.
  • Einstall-Datum
  • Liefermenge

Reg.-Nr. Fa. Gebr. Stärk Viehgroßhandel GmbH - 03 460 002 9340

"Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr"

Danach müssen alldiejenigen, die Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthähne, Wachteln oder Laufvögel halten wollen, dies der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Names, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlichen gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart anzuzeigen. Änderung sind unverzüglich zu melden.

(Quelle: Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tiersseuchen im Viehverkehr - Abschnitt 9 - Tierhaltung § 26 Anzeigen und Registrierung)

Weiterführende Informationen erhalten Sie über folgende Links:

Hi-Tier QS
Hi-Tier QS-System